Neubau Effizienzhaus


Neubau Effizienzhaus

JP | Ingenieurbüro Pasemann


Beim Neubau eines Effizienzhauses sollte sichergestellt werden, dass die Planung und Umsetzung fachgerecht durchgeführt wird, um die gewünschten Ergebnisse erzielen zu können. Einige Bauteile sind jedoch nach der Umsetzung unter Umständen nicht mehr sichtbar, sodass sich ein möglicher Mangel erst nach einiger Zeit zu einem Schaden entwickeln könnte. Des Weiteren sollten die Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden, um optimale Ergebnisse erzielen zu können, Synergieeffekte zu nutzen und negative Wechselwirkungen vermeiden zu können.

Daher empfehlen wir die Betreuung der Umsetzung durch eine fachgerechte Baubegleitung. Diese begleitenden Tätigkeiten umfassen zum Beispiel (Liste ist nicht abschließend):
  • Entwicklung geeigneter energetischer Konzepte zur Erreichung des gewünschten Effizienzhausniveaus (z.B. KfW 55)
  • Erstellung erforderlicher Effizienzhausberechnungen
  • Konzepte zur Wärmebrückenminimierung
  • Nachweis der Wärmebrücken (Gleichwertigkeitsnachweis oder detaillierte Berechnung)
  • Unterstützung bei der Antragstellung an die KfW
  • Erstellung Wärmeschutznachweis
  • Prüfung sommerlicher Wärmeschutz
  • Nachweis zur Einhaltung des Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (kurz: EEWärmeG)
  • Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen
  • Prüfung der Fachunternehmerangebote hinsichtlich Übereinstimmung mit den geplanten Maßnahmen
  • Begleitung der Umsetzung
  • Baustellenbegehungen zur Kontrolle der Arbeiten
  • Dokumentation des Baufortschrittes (Bautagebuch, Fotodokumentation, etc.)
  • Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen
  • Prüfung von Bestätigungen der Fachunternehmer

Bei Inanspruchnahme einiger KFW-Fördergelder ist die Baubegleitung durch einen Sachverständigen verpflichtend. Diese Baubegleitung kann zusätzlich durch die KfW gefördert werden. In diesem Fall werden 50% der Honorarsumme (maximal 4000,-€ Förderung) durch die KfW bezuschusst.