Energieberatung Nichtwohngebäude (BAFA)



Förderung der Energieberatung

für Nichtwohngebäude

Die Energieberatungsleistung kann als BAFA geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude (Modul 2: Energieberatung DIN V18599) durchgeführt werden. Die Förderung beträgt 50% der Honorarkosten (maximaler Zuschuss 850,-€ für Gebäude mit einer Nettogrundfläche von 200qm; 2.500,-€ für Gebäude mit einer Nettogrundfläche von 200qm – 500qm; 4.000,-€ für Gebäude mit einer Nettogrundfläche größer 500qm). Dieser Zuschuss wird Ihnen nach Durchführung und Abschluss der Energieberatung durch das BAFA ausbezahlt. Daher ist vom Beratungsempfänger nach Abschluss der Beratung effektiv lediglich der Eigenanteil der Brutto-Honorarsumme zu zahlen. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter der BAFA-Webseite unter der Rubrik „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“.

Gerne erstellen wir ein unverbindliches Angebot für Sie.

Energieberatung für Nichtwohngebäude (BAFA gefördert)

Im Rahmen einer Energieberatung wird zunächst der Ist-Zustand Ihrer Immobilie im Rahmen eines Vor-Ort-Termins aufgenommen. Mittels Berechnungsverfahren (Bilanzierung gem. DIN18599) wird Ihr Objekt und die vorhandene technische Ausstattung des Gebäudes (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung etc.) objektiv klassifiziert, bewertet und analysiert, um auf dieser Basis ein individuelles Sanierungs-/ Modernisierungskonzept erstellen zu können. Bei den Konzepten wird sowohl die energetische, als auch die wirtschaftliche Komponente bewertet. Des Weiteren wird geprüft, welche Fördermittel für die einzelnen Sanierungs-/ Modernisierungskonzepte in Anspruch genommen werden könnten. Abschließend erhalten Sie im Rahmen des angefertigten Energieberatungsberichtes (ca. 50 – 100 Seiten), wie Sie wirtschaftlich durch energetische Optimierung Ihrer Immobilie Energiekosten einsparen und zudem die Umwelt schonen können.

Um diese Energieberatungsleistungen durchführen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:


Die von uns durchgeführte Energieberatung läuft in drei Stufen ab:


Stufe 01

35 %

Vor-Ort-Termin zur Aufnahme der Gebäude- und Anlagentechnikdaten. Fotografische Aufnahme des Ist-Zustandes. Gespräch mit dem Beratungsempfänger. Definition der Kundenwünsche.

Stufe 02

65 %

Analyse des Ist-Zustandes der Immobilie, Erarbeitung von Sanierungs-/ Modernisierungskonzepten und Erstellung des Energieberatungsberichtes / individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP).

Stufe 03

100 %

Vor-Ort-Termin (ggf. auch telefonisch oder online möglich) zur persönlichen Erläuterung des Energieberatungsberichtes/ Sanierungsfahrplans. Insbesondere Erläuterung des aktuellen Ist-Zustandes sowie der einzelnen Sanierungskonzepte.